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Zitronensäure und ihre Salze werden zur Konservierung und auch zur Homogenisierung als Schmelzsalz sowie als Säuerungsmittel von Lebensmitteln verwendet, beispielsweise in Getränken. In Brausepulver und -stäbchen ist sie zusammen mit Natriumhydrogencarbonat enthalten. Zitronensäure wird insbesondere in Limonaden und Eistee verwendet, kommt in Fruchtsäften aber auch natürlich vor.
Zitronensäure ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff unter der Nummer E 330 in den meisten Lebensmitteln unbegrenzt zugelassen. Eine Ausnahme bilden zum Beispiel Schokoladenerzeugnisse und Fruchtsäfte, für die nur eine begrenzte Zulassung vorliegt, und einige Lebensmittel, wie zum Beispiel Honig, Milch und Butter, für die keine Zulassung vorliegt.
– Gefahrenpiktogramme
GHS07
– Signalwort Achtung
– Gefahrenhinweise
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
– Sicherheitshinweise
P280 Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Aufgrund dieser sauerstoffbildenden Reaktion hat Wasserstoffperoxid eine sehr große Anzahl an Anwendungen:
– Durch seine oxidative Eigenschaft ist es ein sehr gutes Desinfektionsmittel welches Viren, Pilze und andere Keime abtötet. Dabei ist es sehr sauber, da es bei seiner desinfizierenden Wirkung keinerlei Rückstände hinterlässt.
– Seine oxidierende Eigenschaft wird auch zum Bleichen eingesetzt wie z.B. als Bestandteil von Haarfärbemitteln. Bei der Holzverarbeitung wird es zum Bleichen von Holz verwendet. Der Tierpräparator setzt es zum Bleichen von Knochen ein.
– Die Sauerstoffbildung von verdünnten Wasserstoffperoxidlösungen lässt sich durch Katalysatoren steuern, so dass gezielt Sauerstoff produziert werden kann. Dieser Prozess läuft in einem Oxidator ab und kann so z.B. in Aquarien zur Sauerstoffanreicherung des Wassers eingesetzt werden.
– Da Wasserstoffperoxid auch zur Herstellung von Sprengstoffen verwendet werden kann (z. B. in einer Reaktion mit Aceton), unterliegt es einer strengen Regulierung der Europäischen Union.
Die Chemikalienportal GmbH bietet Wasserstoffperoxid in 35%iger und 50%iger Konzentration an. In dieser Konzentration darf Wasserstoffperoxid nur an gewerbliche Kunden mit der nötigen Sachkenntnis verkauft werden. Deshalb benötigen wir vor Verkauf die Gewerbeanmeldung des Kunden, die Endverwendererklärung (hier), die Personalausweisdaten des Warenempfängers und die Steuer-Nr. des Kunden.
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