Allgemeine Geschäftsbedinungen

I Allgemeines – Geltungsbereich – Warnhinweise

Lieferungen und Leistungen der “Chemikalienportal GmbH” erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten und Unternehmern nach § 14 BGB. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne besonderen erneuten Hinweis. Sie gelten auch dann, wenn die “Chemikalienportal GmbH” sich bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie beruft, insbesondere auch dann, wenn die “Chemikalienportal GmbH ” in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Einkaufsbedingungen des Bestellers Lieferungen oder Leistungen an den Besteller vorbehaltlos erbringt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Ihnen bekannt gemacht worden durch unsere Formulare sowie unsere E-Mail-Zusendungen und Internet-Veröffentlichungen. Der Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht sich auf alle Lieferländer, in denen deutsches Recht anwendbar ist oder wirksam vereinbart wurde.

Die meisten “Chemikalienportal GmbH“ Produkte sind ausschließlich für gewerblichen, industriellen, den Forschungs- und Laborbereich bestimmt und dürfen nicht an Menschen, Tieren und im Haushalt oder zu sonstigen privaten Gebrauch angewendet werden. Die Verwendung der Produkte im diagnostischen oder therapeutischen Bereich unterliegt den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. Der Wiederverkauf der Produkte der “Chemikalienportal GmbH” an Privatpersonen ist bis auf wenige Ausnahmen nicht statthaft. Die “Chemikalienportal GmbH ” haftet nicht für Sach- oder Personenschäden, die durch unsachgemäße Verwendung, Handhabung oder Lagerung entstehen. Auf die Regelungen in den Abschnitten VII. bis IX. wird ausdrücklich hingewiesen.

Einige der Produkte der “Chemikalienportal GmbH” sind extrem giftig und gefährlich und als solche entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gekennzeichnet. Fehlende Gefahrenhinweise auf den Etiketten der Produkte der “Chemikalienportal GmbH” bedeuten nicht, dass das betreffende Produkt harmlos ist. Die „Chemikalienportal GmbH” verweist auch hier auf die Regelungen in den Abschnitten VII. bis IX.

Die „Chemikalienportal GmbH“ beliefert im Regelfall ausschließlich Gewerbebetriebe, öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten. Besteller, die nicht zu diesem Kundenkreis gehören, sind verpflichtet, der “Chemikalienportal GmbH” bei der ersten Kontaktaufnahme bzw. Bestellung über den Status und/oder Geschäftsbetrieb ihrer Firma oder Person zu unterrichten. Erfolgt diese Unterrichtung nicht, so ist die “Chemikalienportal GmbH” frei von jeglicher daraus resultierender Haftung. Die “Chemikalienportal GmbH” ist berechtigt, Aufträge abzulehnen, wenn es Anzeichen einer missbräuchlichen Anwendung ihrer Produkte gibt. Eine Belieferung von Privatpersonen findet nur bei ausgewählten Produkten statt. Neukunden die keinen Gewerbenachweis erbringen, werden umgehend aus der Kundenliste gelöscht.

II Angebote und Vertragsabschluss – Leistungsinhalt

Die Angebote der “Chemikalienportal GmbH” gegenüber dem Besteller sind unverbindlich. Die Bestellung des Bestellers gilt als bindendes Angebot. Die Annahme dieses Angebots erfolgt nach Wahl der “Chemikalienportal GmbH” innerhalb von vier (4) Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder vorbehaltlose Erbringung der bestellten Lieferungen oder Leistungen.

Die technischen Daten und Beschreibungen in den jeweiligen Produktinformationen oder Werbematerialien der “Chemikalienportal GmbH” sind keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien der von der “Chemikalienportal GmbH” zu liefernden Waren oder zu erbringenden Dienstleistungen. Garantien werden nicht abgegeben, soweit diese nicht einzelvertraglich ausdrücklich vereinbart sind.

Wir weisen zu vorstehendem Absatz 2. insbesondere darauf hin, dass wir Auskünfte zu Ursprung, Herstellungsverfahren und Beschaffenheit der von uns eingesetzten Vorprodukte und Handelswaren, nach bestem Wissen und Gewissen erteilen. Wir sind hierbei zum Teil auf die Aussagen, Zusicherungen und Zertifikate unserer Vorlieferanten angewiesen, da wir nicht alle Vorprodukte auf unserer Produktionsstufe einer umfassenden Eigenkontrolle unterziehen können. Zumal auch eine eigene Rückverfolgbarkeit im Einzelfall überhaupt nicht möglich ist, müssen wir jegliche Haftung hieraus ausdrücklich ausschließen.

Bei Verkäufen nach Muster oder Probe beschreiben diese lediglich fachgerechte Probegemäßheit, stellen aber keine Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der von der “Chemikalienportal GmbH” zu liefernden Waren oder zu erbringenden Dienstleistungen dar.

III Preise – Zahlungsbedingungen – Zahlungsverzug

Es gelten die bei Abschluss des jeweiligen Vertrages vereinbarten, insbesondere im Bestellschein bzw. der Auftragsbestätigung angegebenen Preise in EURO. Ist ein Preis nicht ausdrücklich bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise gemäß der aktuellen Preisliste der “Chemikalienportal GmbH”. Zu diesen Preisen kommt zusätzlich die am Liefertag geltende Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

Lieferungen innerhalb Deutschlands erfolgen frei Haus. Die Preise enthalten die Kosten für die für einen ordnungsgemäßen Versand notwendige Verpackung, sowie die Vergütung für die Entsorgung der Verkaufs-, Um- und Transportverpackung. Ferner enthalten Sie die Transportkosten sowie die Kosten einer Transportversicherung, sowie alle erforderlichen Transport- und Tarifzuschläge. Bei Auslandslieferungen sind die Konditionen für Verpackung und Transport gesondert zu vereinbaren.

Die “Chemikalienportal GmbH” behält sich das Recht vor, die Preise angemessen anzupassen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenänderungen durch Tarifabschlüsse, Preiserhöhungen der Vorlieferanten oder Wechselkursschwankungen eintreten.

Die “Chemikalienportal GmbH” behält sich vor, vor Vertragsschluss Vorkasse oder eine andere Zahlungsweise zu vereinbaren. Im Falle der Vorkassenrechnung erhält der Käufer die Rechnung vorab per email. Der Vertragsschluss kommt dann durch die Zahlung des kompletten Kaufpreises auf das Konto der “Chemikalienportal GmbH” zu Stande.

Rechnungen der “Chemikalienportal GmbH” sind – soweit nicht ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde – zehn Tage nach Erhalt zu bezahlen. Alle Rechnungen werden dem Kunden elektronisch zugestellt und sind ohne Unterschrift gültig. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann die Rechnung auch in Papierform zugestellt werden. Nach Ablauf des auf der Rechnung mitgeteilten Fälligkeitsdatums kommt der Besteller gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB in Verzug. Ab dem Tage der Überschreitung des Zahlungsziels werden – unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche – Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnet.

Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von der “Chemikalienportal GmbH” nicht binnen zwei (2) Wochen ab Kenntnisnahme der Aufrechnung bestritten oder anerkannt sind.

Wenn der Besteller fällige Rechnungen nicht zahlt, ein eingeräumtes Zahlungsziel überschreitet oder sich nach Vertragsabschluss die Vermögensverhältnisse des Bestellers verschlechtern oder die “Chemikalienportal GmbH” nach Vertragsabschluss ungünstige Auskünfte über den Besteller erhält, die die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, so ist die “Chemikalienportal GmbH” berechtigt, die gesamte Restschuld des Bestellers fällig zu stellen und unter Abänderung der getroffenen Vereinbarungen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder nach erfolgter Lieferung sofortige Zahlung aller unserer Forderungen, die auf demselben Rechtsverhältnis beruhen, zu verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt, ein Scheck des Bestellers nicht eingelöst wird, ein vom Besteller begebener Wechsel durch den Besteller nicht bezahlt wird, ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bestellers beantragt oder eröffnet wurde oder mangels Masse das Insolvenzverfahren nicht eröffnet worden ist.

IV Liefer- und Leistungszeit – Leistungsverzug

Vereinbarte Lieferfristen gelten nur annäherungsweise, sofern nicht schriftlich ausdrücklich ein Fixgeschäft vereinbart worden ist. Werden dennoch vereinbarte Lieferfristen aus von der “Chemikalienportal GmbH” zu vertretenden Umständen überschritten, kann der Besteller nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten, angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.

Die “Chemikalienportal GmbH” gerät erst nach Ablauf einer vom Besteller gesetzten angemessenen Nachfrist in Verzug. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und von der “Chemikalienportal GmbH” nicht zu vertretender Umstände, wie z. B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände, Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen, Lieferfristenüberschreitungen oder Lieferausfälle von Lieferanten sowie Betriebsunterbrechungen aufgrund von Rohstoff-, Energie- oder Arbeitskräftemangel. Streik, Aussperrung, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen, behördlichen Eingriffen, ist die “Chemikalienportal GmbH” – soweit die “Chemikalienportal GmbH” durch die genannten Umstände unverschuldet an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Leistungspflichten gehindert ist – berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung über die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird hierdurch die Lieferung oder Leistung um mehr als einen Monat verzögert, sind sowohl die “Chemikalienportal GmbH” als auch der Besteller unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche berechtigt, hinsichtlich der von der Lieferstörung betroffenen Menge vom Vertrag schriftlich zurückzutreten.

Ein generelles Rücktrittsrecht vom Vertrag hat der Käufer nicht. Auf Wunsch des Käufers kann die “Chemikalienportal GmbH” prüfen, ob ein Rücktritt vom Kaufvertrag noch möglich ist. Gibt die “Chemikalienportal GmbH” dazu schriftlich ihre Zustimmung, hat der Käufer eventuelle Kosten des Rücktritts (Stornokosten, Rückholkosten etc.) zu tragen.

In jedem Verzugsfall ist die Schadensersatzpflicht von der “Chemikalienportal GmbH” nach Maßgabe der Regelungen in Abschnitt VIII Nr. 1 bis 6 begrenzt.

Die “Chemikalienportal GmbH” ist zu Teillieferungen und Teilleistungen innerhalb der vereinbarten Liefer- und Leistungszeiten berechtigt, wenn dies für den Besteller zumutbar ist.

V Gefahrübergang – Verpackungshandling

Die Lieferung erfolgt, wenn nicht zwischen der “Chemikalienportal GmbH” und dem Besteller ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist, auf Gefahr und Kosten des Bestellers. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Liefergegenstände geht mit Übergabe an den Frachtführer auf den Besteller über (auch bei frachtfreier oder von der “Chemikalienportal GmbH” transportversicherter Lieferung).

Verpackungen und Behälter dürfen nicht für andere Zwecke oder für die Aufnahme anderer Produkte benutzt werden. Sie sind ausschließlich für den Transport der von der “Chemikalienportal GmbH” gelieferten Ware bestimmt. Beschriftungen dürfen nicht entfernt werden. Einwegverpackungen werden von der “Chemikalienportal GmbH” nicht zurückgenommen. Diese sind vom Besteller fachgerecht zu entsorgen. Insbesondere ist sicherzustellen, dass diese auch nach Ihrer Entleerung nicht für andere Materialien als Aufbewahrungsbehälter genutzt werden. Die Entsorgungskosten sind durch eine entsprechende Vergütung in unsere Preise eingerechnet (Abschnitt III. Ziffer 2., Satz 2). Soweit abweichend eine andere Regelung getroffen wird, benennt die “Chemikalienportal GmbH” dem Besteller einen Dritten, der die Verpackung entsprechend der Verpackungsverordnung gegen eine angemessene Vergütung annimmt.

VI Pflichten des Bestellers – Eigentumsvorbehaltssicherung

Die gelieferten Produkte bleiben bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen, gegenwärtigen oder zukünftigen Forderungen, die uns aus der Geschäftsverbindung gegen den Besteller zustehen, Eigentum der “Chemikalienportal GmbH”. Die Aufnahme der Kaufpreisforderung gegen den Besteller in eine laufende Rechnung und die Anerkennung eines Saldos berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.

Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen und Beschädigung und Zerstörung, wie z. B. gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden, ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Besteller tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen schon jetzt an die “Chemikalienportal GmbH” ab. Die “Chemikalienportal GmbH” nimmt diese Abtretung an.

Der Besteller darf die im Eigentum der “Chemikalienportal GmbH” stehenden Waren weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Er ist jedoch nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen berechtigt, die gelieferten Waren, im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Die vorgenannte Berechtigung besteht nicht, soweit der Besteller den aus der Weiterveräußerung der Waren entstehenden Anspruch gegen seinen Vertragspartner – jeweils wirksam – im Voraus an einen Dritten abgetreten oder verpfändet oder mit ihm ein Abtretungsverbot vereinbart hat.

Der Besteller tritt an die “Chemikalienportal GmbH” zur Sicherung der Erfüllung ihrer in Abschnitt VI Nr. 1 genannten Ansprüche schon jetzt alle – auch künftig entstehenden und bedingten – Forderungen aus einem Weiterverkauf der von uns gelieferten Waren mit allen Nebenrechten in Höhe von 110% brutto des Wertes der gelieferten Waren mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderungen ab. Die “Chemikalienportal GmbH” nimmt diese Abtretung hiermit an.

Solange und soweit der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen der “Chemikalienportal GmbH” gegenüber nachkommt, ist er zur Einziehung der an die “Chemikalienportal GmbH” abgetretenen Forderungen gegen seine Kunden im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung ermächtigt. Er ist jedoch nicht berechtigt, hinsichtlich dieser Forderungen ein Kontokorrentverhältnis oder Abtretungsverbot mit seinen Kunden zu vereinbaren oder sie an Dritte abzutreten oder zu verpfänden. Besteht entgegen Satz 2 ein Kontokorrentverhältnis zwischen dem Besteller und den Erwerbern unserer Vorbehaltsware, bezieht sich die im Voraus abgetretene Forderung auch auf den anerkannten Saldo sowie im Falle der Insolvenz des Erwerbers auch auf den dann vorhandenen Saldo.

Auf Verlangen der “Chemikalienportal GmbH” hat der Besteller seine an die “Chemikalienportal GmbH” abgetretenen Forderungen einzeln nachzuweisen und seinen Schuldnern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der Ansprüche von der “Chemikalienportal GmbH” gegen den Besteller an die “Chemikalienportal GmbH” zu zahlen. Die “Chemikalienportal GmbH” ist berechtigt, jederzeit auch selbst die Schuldner des Bestellers von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Die “Chemikalienportal GmbH” wird von diesen Befugnissen jedoch so lange keinen Gebrauch machen, wie der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß und ohne Verzug nachkommt, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens des Bestellers nicht gestellt wurde und der Besteller seine Zahlungen nicht einstellt. Tritt einer der vorgenannten Fälle hingegen ein, kann die “Chemikalienportal GmbH” verlangen, dass der Besteller der “Chemikalienportal GmbH” die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Forderungseinzug erforderlichen Angaben macht und die dazugehörigen Unterlagen aushändigt.

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller die “Chemikalienportal GmbH” unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit die “Chemikalienportal GmbH” ggfls. Klage gemäß § 771 der Zivilprozessordnung erheben kann.

Die “Chemikalienportal GmbH” verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten nach ihrer Auswahl auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten der “Chemikalienportal GmbH” zu sichernde Forderungen gegen den Besteller um mehr als zwanzig Prozent (20%) übersteigt.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug mit mehr als zehn Prozent (10%) des Rechnungsbetrages für einen nicht unerheblichen Zeitraum, ist die “Chemikalienportal GmbH” – unbeschadet ihr zustehender weiterer (Schadensersatz-) Ansprüche – berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferten Waren zurückzuverlangen. Die “Chemikalienportal GmbH” ist nach Rücknahme der von ihr gelieferten Waren zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die gegenüber der “Chemikalienportal GmbH” bestehenden Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungs-kosten – anzurechnen.

VII Pflichten bei Wareneingang – Rechte des Bestellers bei Mängeln

Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache nach Eingang einer branchenüblichen Eingangskontrolle zu unterziehen. Er hat dabei die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns anzuwenden.

Offene Sachmängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind vom Besteller gegenüber der “Chemikalienportal GmbH” unverzüglich, spätestens jedoch sieben (7) Tage nach Empfang der Ware durch den Besteller schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind der “Chemikalienportal GmbH” innerhalb einer Frist von acht (8) Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Nach drei (3) Monaten ab dem Übergang der Gefahr auf den Besteller gemäß Abschnitt V Nr. 1 sind Rügen von versteckten Mängeln ausgeschlossen und gelten als verspätet, soweit sie zumutbar erkennbar waren. Bei einer gemäß Abschnitt VII Nr. 1 Satz 1 bis 7 verspäteten oder nicht ordnungsgemäß geltend gemachten Mängelrüge verliert der Besteller unter den Voraussetzungen von Abschnitt VIII Nr. 1 bis 6 dieser Verkaufsbedingungen seine Mängelrechte, es sei denn, der Mangel ist von der “Chemikalienportal GmbH” arglistig verschwiegen worden.

Im Fall von Mängeln an von der “Chemikalienportal GmbH” gelieferten Waren ist die “Chemikalienportal GmbH” nach eigener Wahl nur zur Nachbesserung oder zur Lieferung mangelfreier Ware verpflichtet (Nacherfüllung). Ist die “Chemikalienportal GmbH” zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere weil sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen verzögert, die die “Chemikalienportal GmbH” zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Eine Nachbesserung gilt nach dem dritten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht aus der Art der Sache oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Soweit der Besteller wegen Mängeln an von der “Chemikalienportal GmbH” gelieferten Waren einen Schaden erlitten oder vergebliche Aufwendungen hat, richtet sich die Haftung von der “Chemikalienportal GmbH” hierfür nach Abschnitt VII Nr. 1, Abschnitt VIII Nr. 1 bis 6 und Abschnitt IX.

VIII Rechte und Pflichten der “Chemikalienportal GmbH”

Eine Haftung der “Chemikalienportal GmbH” für Schäden oder vergebliche Aufwendungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein, wenn der Schaden oder die vergeblichen Aufwendungen von der “Chemikalienportal GmbH” oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht worden sind oder auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der “Chemikalienportal GmbH” oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.

Gemäß Abschnitt VIII Nr. 1 Buchstabe a) und b) haftet die “Chemikalienportal GmbH” für Schäden oder vergebliche Aufwendungen, die durch eine nicht gesondert zu vergütende Beratung oder Auskunft verursacht worden sind, nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, soweit diese Pflichtverletzung keinen Sachmangel gemäß § 434 BGB der von der “Chemikalienportal GmbH” gelieferten Ware darstellt.

Haftet die “Chemikalienportal GmbH” gemäß Abschnitt VIII Nr. 1 Buchstabe a) für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, ist ihre Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die “Chemikalienportal GmbH” haftet in diesem Fall insbesondere nicht für entgangenen Gewinn des Bestellers und nicht für unvorhersehbare mittelbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gemäß Satz 1 und 2 gelten in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Mitarbeiter oder Beauftragten der “Chemikalienportal GmbH” verursacht werden.

Die “Chemikalienportal GmbH” haftet nicht für mittelbare Schäden des Bestellers, die diesem wegen der Geltendmachung von Vertragsstrafenansprüchen Dritter entstehen.

Haftet die “Chemikalienportal GmbH”, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, ist ihre Haftung der Höhe nach auf 1,0 Mio. Euro pro Schadensfall begrenzt. Die “Chemikalienportal GmbH” verpflichtet sich, eine Versicherung mit einer Deckung von mindestens 1,5 Mio. Euro – im Versicherungsjahr zweifach maximiert – abzuschließen und aufrechtzuerhalten.

Die vorstehenden in Abschnitt VIII Nr. 1 bis 3 genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Haftung aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend für die “Chemikalienportal GmbH” ist oder wenn Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gegen uns geltend gemacht werden. Fehlt der von der “Chemikalienportal GmbH” gelieferten Ware eine garantierte Eigenschaft, haftet die “Chemikalienportal GmbH” nur für solche Schäden, deren Ausbleiben Gegenstand der Garantie war.

Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Abschnitt VIII Nr. 1 bis 4 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss gemäß § 311 Abs. 3 BGB, positiver Vertragsverletzung gemäß § 280 BGB oder wegen deliktischer Ansprüche gemäß § 823 BGB.

Soweit die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder gemäß Abschnitt VIII Nr. 1 bis 5 eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie Verrichtungsgehilfen der “Chemikalienportal GmbH”.

IX Verjährung von Ansprüchen

Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln an von der “Chemikalienportal GmbH” gelieferten Waren oder wegen von der “Chemikalienportal GmbH” pflichtwidrig erbrachter Leistungen – einschließlich Schadensersatzansprüchen und Ansprüchen auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen – verjähren innerhalb von zwei (2) Jahren ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, soweit sich nicht aus dem nachfolgenden Abschnitt IX Nr. 2 bis 5 etwas anderes ergibt.

Hat die “Chemikalienportal GmbH” eine nicht gesondert zu vergütende Beratung und/oder Auskunft unrichtig erbracht, ohne dass sie im Zusammenhang mit der Auskunft oder Beratung Ware geliefert hat oder ohne dass die unrichtige Beratung oder Auskunft einen Sachmangel gemäß § 434 BGB der von der “Chemikalienportal GmbH” gelieferten Ware darstellt, verjähren darauf beruhende Ansprüche gegen die “Chemikalienportal GmbH” innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Ansprüche des Bestellers/Kunden gegen die “Chemikalienportal GmbH” aus der Verletzung vertraglicher, vorvertraglicher oder gesetzlicher Pflichten, die keinen Sachmangel gemäß § 434 BGB der von der “Chemikalienportal GmbH” zu liefernden Produkte darstellen, verjähren ebenfalls innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Soweit die vorgenannten Pflichtverletzungen einen Sachmangel gemäß § 434 BGB der von der “Chemikalienportal GmbH” im Zusammenhang mit der Beratung oder Auskunft gelieferten Ware darstellen, gelten für die Verjährung der darauf beruhenden Ansprüche die in Nummer 1 getroffenen Regelungen.

Die in den Nummern 1 und 2 getroffenen Bestimmungen gelten nicht für die Verjährung von Ansprüchen wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht für die Verjährung von Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Sie gelten ferner nicht für die Verjährung von Ansprüchen unseres Bestellers/Kunden, die darauf beruhen, dass die “Chemikalienportal GmbH” Mängel an von der “Chemikalienportal GmbH” gelieferten Produkte arglistig verschwiegen oder eine Pflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. In diesen vorgenannten Fällen gelten für die Verjährung dieser Ansprüche die gesetzlichen Verjährungsfristen.

X Abtretungsverbot

Ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der “Chemikalienportal GmbH” dürfen Rechte bzw. Ansprüche gegen die “Chemikalienportal GmbH”, insbesondere wegen Mängeln an von der “Chemikalienportal GmbH” gelieferten Waren oder wegen von der “Chemikalienportal GmbH” begangenen Pflichtverletzungen, weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen oder an Dritte verpfändet werden; § 354 a des Handelsgesetzbuchs bleibt hiervon unberührt.

XI Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Handelsklauseln

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche zwischen der “Chemikalienportal GmbH” und Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Göttingen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Die “Chemikalienportal GmbH” hat jedoch das Recht, Klage gegen einen Besteller auch an dessen gesetzlichem Gerichtsstand anhängig zu machen.

Auf das Rechtsverhältnis zwischen der “Chemikalienportal GmbH” und dem Besteller findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, so wie es zwischen deutschen Kaufleuten gilt und in den jeweiligen Lieferländern wirksam vereinbart werden konnte (siehe Abschnitt I dieser Verkaufsbedingungen). Die Anwendung der Vorschriften über den internationalen Warenverkauf (CISG – UN Kaufrecht) und des deutschen Internationalen Privatrechts werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Soweit Handelsklauseln nach dem International Commercial Terms (INCOTERMS) vereinbart sind, gelten die INCOTERMS in der jeweils neuesten Fassung (derzeit INCOTERMS 2020).

XII Schlussbestimmungen

Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam, teilunwirksam oder durch eine Sondervereinbarung ausgeschlossen sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Die “Chemikalienportal GmbH” speichert Daten ihrer Besteller im Rahmen der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen gemäß der DSGVO.